+++ 10.04.2019 "Hebammenbonus Landkreis Kronach": Beantragung noch bis Ende April möglich

Hebammen im Landkreis Kronach können bis Ende April einen einmaligen staatlichen Bonus beantragen. Darüber freute sich Landrat Klaus Löffler bei einem Dienstgespräch im Landratsamt, bei dem nähere Einzelheiten dazu besprochen und abgeklärt wurden. Möglich wird die Bonuszahlung durch ein bayerisches Förderprogramm, das der Landkreis Kronach 2018 erfolgreich beantragt hat und nun auf Kreisebene umsetzt.

Seit Herbst letzten Jahres haben Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Förderprogramm „Geburtshilfe in Bayern“ zu beantragen. Ziel des Förderprogramms ist es, die Versorgung mit Hebammen durch geeignete Maßnahmen auf lokaler Ebene zu stärken und zu sichern. Auch der Landkreis Kronach bewarb sich um die Förderung und erhielt als eine der ersten Regionen den Zuschlag.

Die bewilligten Mittel sollen nun in Form eines einmaligen Bonus an die lokalen Hebammen weitergegeben werden. Hebammen können diesen bis einschließlich 30. April 2019 beim Landratsamt Kronach beantragen. Die Förderrichtlinien sehen im Gegenzug vor, dass sich die Hebammen zu einer zweijährigen Tätigkeit in der Geburtshilfe oder in der Wochenbettbetreuung im Landkreis Kronach verpflichten. Anspruchsvoraussetzung ist zudem der Wohnsitz in Bayern. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich an der Zahl der Geburten im Landkreis und wird unter den anspruchsberechtigten Antragstellerinnen gleichberechtigt verteilt.

Anträge auf den „Hebammenbonus Landkreis Kronach“ können bis Monatsende beim Landratsamt Kronach eingereicht werden. Interessierte Hebammen erhalten die Antragsunterlagen über die „Gesundheitsregionplus Landkreis Kronach“ (Ansprechpartnerin: Andrea Hahn, Telefonnummer: 09261 626312, E-Mail: gesundheitsregion@lra-kc.bayern.de).